Michael Schuberth

˜Berufsbetreuer  -  Coaching  -  Supervision   -  Training für Teams  -  Lehre + Ausbildung

 

 

Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in Deutschland im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung im Jahr 1992, entwickelt hat.

(Rechtliche Betreuung § 1896 ff. BGB)


Ein Berufsbetreuer wird von der Betreuungsbehörde angefragt und vorgeschlagen. Letztlich vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt. Im Betreuungsbeschluss und Betreuungsausweis wird die Betreuung als "beruflich" geführt bezeichnet.

Dem Berufsbetreuer können folgende Aufgabenkreise zugeordnet werden:

  • Gesundheitssorge, Heilbehandlungsbelange
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Vertretung vor Behörden, Einrichtungen und Gerichten
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Heimangelegenheiten
  • Postangelegenheit


Wer benötigt rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung und Beratung für
erwachsene Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten
dauerhaft oder vorübergehend nicht allein regeln können. 

Diese Form der Unterstützung kann passend sein, wenn Sie:

  • nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge allein zu regeln
    (z.B. aufgrund einer Demenz)
  • Ihr Leben nicht mehr vollständig zu organisieren können
    (z.B. wegen einer Depression oder den Folgen einer Suchterkrankung)
  • Lernschwierigkeiten haben und grundlegende Kenntnisse nicht erwerben können
  • in eine Lebenskrise geraten
  • sich aufgrund Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr artikulieren können


Wer bezahlt die Betreuung?

Wer vermögend ist, zahlt die Kosten für eine Betreuung selbst.
Die Vermögensgrenze beträgt derzeit
10.000 Euro. Jetzt übernimmt der Staat die Vergütung.


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